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   BVerwG, 13.02.1985 - 1 D 134.84   

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https://dejure.org/1985,6074
BVerwG, 13.02.1985 - 1 D 134.84 (https://dejure.org/1985,6074)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1985 - 1 D 134.84 (https://dejure.org/1985,6074)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1985 - 1 D 134.84 (https://dejure.org/1985,6074)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf erneute Zeugenvernehmung vor dem Bundesverwaltungsgericht - Berücksichtigung der Vorstrafen des Beamten bei Ermittlung der Disziplinarmaßnahme - Umfang der Fürsorgepflicht des Dienstherren bei etwaiger Trunksucht des Beamten

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.01.1977 - 1 D 55.76

    Disziplinarverfahren gegen einen Matrosen wegen der Dienstausführung unter

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 D 134.84
    Vielmehr ist es Sache des Beamten, das in dieser Richtung Erforderliche zu veranlassen und seine Dienstfähigkeit zu erhalten (BDHE 4, 47; Urteil vom 19. Juli 1962 - BDH 3 D 24.62 - ; Urteil vom 12. Januar 1977 - BVerwG 1 D 55.76 - ).
  • BVerwG, 26.10.1982 - 1 D 18.82

    Schrankenwärter - Alkoholbedingtes Versagen - Fahrlässige Tötung eines

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 D 134.84
    Deshalb ist bei Verstößen von Betriebsbeamten der Deutschen Bundesbahn gegen das Nüchternheitsgebot in aller Regel eine dem förmlichen Disziplinarverfahren vorbehaltene Disziplinarmaßnahme auch schon beim ersten Verstoß dieser Art verwirkt (Urteil vom 26. Oktober 1982 - BVerwG 1 D 18.82 - ).
  • BVerwG, 23.06.1978 - 1 D 83.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1985 - 1 D 134.84
    Da der Beamte also seinen Dienst pünktlich und einwandfrei verrichtete, er auch gut beurteilt wurde, hätte er irgendwelche gegen den Alkoholmißbrauch gerichtete Maßnahmen der Behörde als ungerechtfertigten Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte als mündiger Bürger empfinden und zurückweisen können, dies um so mehr, als er sich bisher niemals an die Behörde mit der Bitte um Hilfe wandte (Urteil vom 23. Juni 1978 - BVerwG 1 D 83.77 -).
  • BVerwG, 19.05.1992 - 1 D 53.91

    Verstoß gegen das absolute Alkoholverbot im Bundesbahndienst - Voraussetzungen

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist bei einschlägig vorbelasteten Rückfalltätern nach den Umständen des Einzelfalles auf Entfernung aus dem Dienst zu erkennen, wenn der Beamte durch sein Verhalten gezeigt hat, daß er durch Disziplinarmaßnahmen unterhalb der Entfernung aus dem Dienst nicht nachhaltig zu einem einwandfreien Verhalten veranlaßt werden kann und deshalb das Vertrauen des Dienstherrn in ihn als zerstört angesehen werden muß (Urteile vom 20. Juni 1984 - BVerwG 1 D 122.83 -, vom 30. Oktober 1984 - BVerwG 1 D 33.84 - <BVerwGE 76, 211>, vom 11. Juni 1985 - BVerwG 1 D 115.84 -, vom 18. April 1985 - BVerwG 1 D 120.84 - , vom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 D 134.84 -, vom 10. Juli 1985 - BVerwG 1 D 164.84 -, vom 8. Juli 1986 - BVerwG 1 D 9.86 - <BVerwGE 83, 202 [BVerwG 08.07.1986 - 1 D 9/86]>, vom 11. November 1987 - BVerwG 1 D 58.87 -, vom 19. September 1989 - BVerwG 1 D 62.87 - und vom 3. April 1990 - BVerwG 1 D 31.89 - ).
  • BVerwG, 01.03.1993 - 2 DW 1.93

    Rechtsmittel

    Der Wiederaufnahmeantrag des früheren Beamten vom 8. Dezember 1992 gegenüber dem Urteil des 1. Disziplinarsenats des Bundesverwaltungsgerichtsvom 13. Februar 1985 - BVerwG 1 D 134.84 -, der mit weiteren Schreiben vom 4. Januar und vom 8. Februar 1993 ergänzt worden ist, wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen, weil sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Gesuchs seiner Begründung und den ergänzenden Schreiben nicht entnehmen lassen (§§ 102 Abs. 1, 97 Abs. 2, 114 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 BDO).
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